Teilkrone aus Weißgold
Teilkrone aus Gold
Ist der Defekt im Zahn zu groß für eine Füllung, aber noch nicht so ausgedehnt, dass eine komplette Überkronung notwendig ist, kommt in der Regel eine Teilkrone zum Einsatz. Der Zahnarzt beschleift dabei nicht den kompletten Zahn, sondern nur einen Teilbereich. Dadurch soll gesunde Zahnsubstanz so weit wie möglich erhalten werden.
Die Teilkrone wird aus Gold gefertigt und ist stabil und besonders langlebig. Vorbereitung, Anfertigung und Einsetzen einer Teilkrone verlangen vom Zahnarzt viel Fingerspitzengefühl. Sehr aufwändig ist dabei das Beschleifen des Zahnes mittels einer speziellen Präparationstechnik. Im Anschluß daran wird mit Spezialmassen ein Präzisionsabdruck genommen. Dieser dient als „Vorlage“ für die im Labor anzufertigende Teilkrone.
Bei umfangreicheren Restaurationen können zusätzlich unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein – denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Teilkrone herstellen.
Da die Anfertigung der Teilkrone in der Regel einige Tage dauert, wird der beschliffene Zahn während dieser Zeit mit einem Kunststoffprovisorium versorgt. Wenn die Teilkrone fertig ist wird das Provisorium wieder entfernt, der Zahn für das Einsetzen vorbereitet und mit speziellem Zement befestigt. Die fein auslaufenden Ränder der Krone werden noch bearbeitet und poliert um einen völlig glatten Übergang zur Zahnsubstanz herzustellen.
Die Versorgung mit einer Teilkrone aus Gold gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die gemäß der Bonusregelung anteilig für die Kosten aufkommen. Die Patienten erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt.
Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.