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Zahnsteinentfernung

Wurzeloberflächenglättung / Konkremententfernung

Röntgenbilderstatus

Behandlungsplan/ Antrag der gesetzlichen Krankenkasse

Die systematische Parodontalbehandlung

Eine Parodontalbehandlung ist notwendig, um das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern um die eigenen Zähne zu erhalten oder wenigstens deren Lebensdauer zu verlängern. Besteht ein Verdacht auf Vorliegen einer Parodontitis wird eine Vorbehandlung durchgeführt. Dabei wird zunächst der Zahnstein entfernt und der Patient erhält Anleitungen zur richtigen Mundhygiene.

Zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Vorbehandlung entscheidet der Zahnarzt , ob die Mitarbeit des Patienten ausreichend und ein Erfolg zu erwarten ist. Er kontrolliert, ob die Entzündung am Zahnbett auf die ersten, lokalen Maßnahmen angesprochen hat und ob nach dem Rückgang der entzündeten Schwellung des Zahnfleisches noch Zahnfleischtaschen bestehen. Stellt sich dabei dann heraus, dass der Patient eine behandlungsbedürftige Parodontitis hat, werden Röntgenaufnahmen aller Zähne gemacht und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Der Behandlungsplan mit dem Befund des Patienten wird bei der Krankenkasse eingereicht. Wenn der Plan von der Krankenkasse dann bewilligt ist, beginnt die eigentliche Hauptbehandlung.
Dies erfolgt in mehreren Etappen. Die Ablagerungen in den Zahnfleischtaschen auf der Wurzeloberfläche der Zähne (Konkremente) und entzündliches Gewebe aus den Zahnfleischtaschen werden entfernt. Danach werden noch die Wurzeloberflächen geglättet.

Grundsätzlich sind regelmäßige Nachuntersuchungen des Patienten nach Abschluss der Behandlung nötig. Die Nachuntersuchung hat den Zweck, die Mitarbeit des Patienten zu kontrollieren und ihn weiter zu motivieren. Die Nachuntersuchung gibt dem Zahnarzt so die Gelegenheit zur Wiederholung der Entfernung von harten und weichen Belägen.

Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung ist die Mitarbeit des Patienten, wobei es auf eine sorgfältige und korrekte Mundpflege ankommt. Regelmäßige Zahnputzmassage des Zahnfleisches ist ein weiterer Faktor, der für den Therapieerfolg wichtig ist.

Vor Beginn einer Parodontalbehandlung muss ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden, der nur dann bewilligt wird, wenn der Zahnarzt: 1. eine gute Mundhygiene seines Patienten, 2. positiv angeschlagene Vorbehandlungen und 3. eine gute Prognose für den Erfolg der Behandlung nachweisen kann. Die Krankenkassen übernehmen dann alle nach ihren generellen Richtlinien anfallenden Kosten.

Bei unsicherer Prognose und bei ungünstigen Voraussetzungen kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für die Kosten auf.