Fräsung- und Rillentechnik
Frontansicht der Geschiebetechnik
Geschiebetechnik
Darunter versteht man ein bestimmtes Verankerungsprinzip der Ersatzzähne mit den noch vorhandenen Zähnen. Geschiebe sind Verbindungselemente für Teilprothesen und bestehen aus zwei exakt ineinander passenden Elementen: Das Eine ist fest an einer Krone verankert, das andere ist an der herausnehmbaren Prothese befestigt. Fräsungen und Rillen (Matrize), in die die Teilprothese hineingeschoben wird, verbinden die überkronten Nachbarzähne mit der Prothese.
Ein großer Pluspunkt dieser Versorgung im Vergleich zu Prothesenklammern ist der, daß die Verbindungselemente nicht zu sehen sind. Außerdem bekommen Teilprothesen durch Geschiebe einen sehr sicheren Halt.
Je nach Art des Geschiebes kann es notwendig sein, eine Krone, die ein Geschiebe trägt, fest mit einem Nachbarzahn zu verblocken. Dazu muss der Nachbarzahn ebenfalls überkront werden, denn nur so können die Kaukräfte gleichmäßig und sicher über mehrere Zähne verteilt werden, was wiederum genügend Stabilität garantiert, um die Teilprothese dauerhaft zu stützen.Bei Materialermüdung und nachlassendem Halt der Prothese können Geschiebe mehrfach nachgestellt oder mit Hilfe feinster Schrauben nach Bedarf fester oder lockerer gestellt werden.
Die Geschiebe werden vom Zahntechniker im Dentallabor hergestellt. Es gibt eine große Auswahl an vorgefertigten und individuell angefertigten Geschieben. Zahnersatz mit Geschieben ist bei der Planung sowie bei der Herstellung und beim Einsetzen immer mit großem Aufwand verbunden und es sind mehrere Sitzungen nötig. Die Anfertigung solcher Prothesen erfordern größte Präzision von Zahnarzt und Zahntechniker.
Je nach Art und Umfang der Versorgung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen an den Kosten. Die Höhe des prozentualen Zuschusses ist abhängig von der Vollständigkeit des Bonusheftes. Die Patienten erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt.
Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.