Brackets (Metallschlösser)
zahnfarbene Brackets
Festsitzende Zahnklammern können nicht herausgenommen
werden. Mit Hilfe dieser Apparaturen lassen sich diverse Korrekturen von Zahnfehlstellungen durchführen. Aufrichtung und Drehung von Zähnen, Verschiebung von Zähnen an die optimale Stelle (körperliche Zahnbewegungen) oder Schaffung von Platz für Zähne, die außerhalb der Zahnreihe stehen, ist möglich.
Behandlungen von „schiefen“ Zähnen können sogar bei einem gesunden Zahnhalteapparat ebenso im Erwachsenenalter durchgeführt werden! Es ist jedoch idealerweise besser, diese kieferorthopädische Behandlung während der Wachstumsphase zu beginnen, sichtbare Erfolge brauchen mit zunehmendem Alter längere Zeit.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von festsitzenden Zahnspangen. Bei Multiband-Apparaten werden vorgefertigte Bänder (aus dünnem Stahlblech) auf die Backenzähne aufzementiert. Brackets (Metallschlösser) dagegen werden direkt auf die Frontzähne und Zähne im Seitenzahnbereich geklebt. Mittlerweile gibt es auch Brackets aus zahnfarbenen Keramiken oder Kunststoffen, die dezenter – aber dafür auch teurer als Metallbrackets. Sie müssen privat bezahlt werden.
Brackets und/ oder Multiband haben das gleiche Funktionsprinzip: Die Metallbänder bzw. Brackets sind fest mit den Zähnen verbunden und üben ununterbrochen einen leichten Druck auf jene Zähne aus, deren Stellungen korrigiert werden sollen. An den Brackets wird ein elastischer Metallbogen befestigt, an dem die Zähne verschoben werden. Zusätzlich können Zugfedern, Druckfedern oder Gummiketten an den Brackets befestigt werden. Sie sorgen dafür daß sich die Zähne in die gewünschte Richtung verschieben.
Mit festsitzenden Klammern lassen sich selbst bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen Erfolge erzielen. Festsitzende Apparaturen üben andauernd einen leichten Druck auf die Zähne aus. Auf eine Multiband-Behandlung folgt jedoch immer eine Nachbehandlung (Retentionsphase) mit einer losen Zahnspange.
Diese Nachbehandlung ist deshalb so wichtig weil sie verhindert, dass die Zähne wieder eine schiefe Stellung einnehmen. Die Dauer des Einsatzes einer losen bzw.festen Klammer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung abhängig.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen hier teilweise oder ganz für die Kosten auf. Erwachsene müssen kieferorthopädische Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen bis auf wenige Ausnahmen selbst tragen. Über die gesetzlichen Bestimmungen informiert der Zahnarzt oder Kieferorthopäde gern.