Mundvorhofplatte
Lückenhalter
Wenn Eltern feststellen, dass sich bei ihren Sprösslingen die Zähne nicht natürlich entwickeln, sollten sie den Rat eines Zahnarztes oder Kieferorthopäden einholen. Eventuell leitet er sofort Maßnahmen ein, um die Fehlentwicklungen zu korrigieren. In Ausnahmefällen ist es sinnvoll, bereits im Milchzahnalter mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung zu beginnen.
In der Regel setzen die meisten Behandlungen jedoch dann ein, wenn die Kinder am stärksten wachsen, denn in dieser Zeit lassen sich die Kiefer noch gut formen. Ein Verzicht auf den Nuckel oder den Daumen fällt den Kleinen oft schwer, aber diese Fremdkörper verformen den Kiefer und führen zum so genannten „lutschoffenen Biss“ oder zu vorstehenden Schneidezähnen und Sprachfehler wie Lispeln entstehen.
Mit der Mundvorhofplatte (MVP) kann das Lutschen gestoppt und die Zahnfehlstellung der Schneidezähne schnell beseitigt werden. Dieser wirkungsvolle Lutsch- Ersatz aus Kunststoff liegt lose vor den Zähnen und wird von den geschlossenen Lippen gehalten. Gleichzeitig werden die Lippen- und Wangenmuskulatur gestärkt und es wird ein leichter Druck auf die vorstehenden Zähne ausgeübt. Die Mundvorhofplatte sollte tagsüber und nachts getragen werden. Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde bestimmt die Form der Mundvorhofplatte sowie die Anwendungsdauer. Nicht nur Lutschgewohnheiten und Fehlfunktionen der Zunge wie Zungenbeißen, Zungenpressen und fehlerhaftes Schlucken können zu schiefen Zähnen führen.
Lutschgewohnheiten können zu schiefen Zähnen führen ebenso wie der frühe Verlust eines Milchzahnes dazu führen kann, dass sich Zähne verschieben. Bleibende Backenzähne können nach vorne wandern und den Platz stark einengen. Lückenhalter verhindern solche Zahnverschiebungen.
Nach einer Frühbehandlung oder einer längeren Unterbrechung ist es häufig notwendig über eine weitere kieferorthopädische Behandlung nachzudenken. Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde entscheidet von Fall zu Fall welche Behandlung für das Kind sinnvoll ist.
Ob gesetzlichen Krankenversicherungen teilweise oder ganz die Kosten der Behandlung übernehmen, ist von der Art und dem Schweregrad der Fehlstellung abhängig. Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde informiert Sie gern über die gesetzlichen Bestimmungen.