Reinigung der abnehmbaren Zahnspange
Reinigung der abnehmbaren Zahnspange
Bei herausnehmbaren Zahnspangen ist eine gründliche und regelmäßige Zahn- und Klammerpflege besonders wichtig, weil sich Speisereste leichter zwischen den Zähnen oder an der Klammer festsetzen können und die Entstehung von Plaque (Zahnbelag) beschleunigen. Träger von losen Zahnspangen müssen deshalb mehr als andere für die Gesundheit ihrer Zähne tun.
Das Zähneputzen und auch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel sind nach jeder Mahlzeit Pflicht. Zusätzlich kann es empfehlenswert sein, die Zähne zur Vorbeugung (Prophylaxe) regelmäßig professionell vom Zahnarzt reinigen zu lassen. Das Zähneputzen nach jeder Haupt- und Zwischenmahlzeit mindestens drei Minuten lang sollte zur Regel werden, wobei jeder Zahn von allen Seiten topsauber gereinigt werden muß und zwar von außen und innen inklusive der Zwischenräume. Bei elektrischen Zahnbürsten gilt das ebenso.
Wichtig ist auch der Einsatz von Zahnseide, weil sich die Zahnzwischenräume damit gründlich reinigen lassen. Die regelmäßige Verwendung von Fluoridgel kann die Zähne stärken und sie zusätzlich vor Karies schützen. Übrigens: Die Zähne sollten erst recht bei empfindlichem, blutendem Zahnfleisch gründlich geputzt werden. Zahnfleischbluten ist ein Zeichen für eine Entzündung und diese kann alleine schon durch eine gründliche Zahnreinigung von selbst abklingen.
Die abnehmbare Zahnspange putzt man am besten unter fließendem Wasser vorsichtig mit einer Zahnbürste oder einer speziellen Prothesenbürste. Es kann natürlich auch Zahnpasta verwendet werden. Zur Beseitigung von Zahnsteinablagerungen sollte die Zahnspange einmal pro Woche für circa 15 Minuten in ein sprudelndes Reinigungsbad gelegt werden. Um die Zahnspange vor Verunreinigungen und Verformungen zu schützen, sollte sie in einer Klammerbox aufbewahrt werden.
Patienten mit Zahnspangen sollten regelmäßig eine Individualprophylaxe durchführen lassen. Hierbei erklärt der Zahnarzt oder die Zahnarzthelferin dem Patienten spezielle Zahnputztechniken sowie den Einsatz von Hilfsmitteln.
Bis einschließlich des 17. Lebensjahres zählt die Individualprophylaxe zur Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kosten hierfür werden übernommen. Beim Erwachsenen ist sowohl die Individualprophylaxe als auch die professionelle Zahnreinigung eine Privatleistung.