Teilverblendung
Vollverblendung
Oberkiefer, Verblendung bis Zahn fünf
Unterkiefer, Verblendung bis Zahn vier
Die Verblendbrücke Sie zählt ebenfalls zum so genannten festsitzenden Zahnersatz, d.h., sie lässt sich im Gegensatz zu einer Prothese nicht herausnehmen. Die Verblendbrücke besteht meistens aus einer goldhaltigen Metalllegierung.
Im Unterschied zur Vollgussbrücke sind die sichtbaren Flächen des Brückengerüstes bei der Verblendbrücke mit zahnfarbener Keramik oder Kunststoff verblendet (Teilverblendung). Ist der Metallkern komplett ummantelt –in der Regel mit Keramik – dann spricht man von Vollverblendung. Je nach Verblendungsart ist die Verblendbrücke kaum vom natürlichen Gebiss zu unterscheiden.
Die meisten Patienten wünschen eine Verblendung mit Keramik. Der Vorteil dieses Materials: Es ist äußerst stabil, hält dem Kaudruck bestens stand und ist sehr abriebfest. Kunststoff dagegen ist nicht ganz so hart wie Keramik und wird deshalb meist nur zur Verblendung der Außenflächen eingesetzt. Ob und wie die Brückenzähne verblendet werden sollten, hängt von den anatomischen Gegebenheiten und ästhetischen Ansprüchen des Patienten ab. Die Brücken werden auf den vor und hinter einer Zahnlücke liegenden Zähnen – den so genannten Pfeilerzähnen – mit einem Spezialzement befestigt. Wichtig für den sicheren Halt ist, dass die Pfeilerzähne stabil im Kieferknochen verankert sind. Schließlich müssen sie für die fehlenden Zähne „mitbeißen“. Brücken haben allerdings nicht nur den Vorteil, dass sie fest sitzen sondern im Gegensatz zu Teilprothesen sind sie recht zierlich gearbeitet; die zur Abstützung notwendigen Metallelemente oder großvolumige Kunststoffanteile entfallen damit.
Die Anfertigung und das Einsetzen einer Verblendbrücke sind ein aufwändiger Prozess in mehreren Schritten, der vom Zahnarzt Präzisionsarbeit verlangt. Um den späteren Zahnersatz zu verankern, müssen zuerst die der Lücke benachbarten Zähne beschliffen werden. Unter örtlicher Betäubung wird dabei so wenig wie möglich natürliche Zahnhartsubstanz entfernt. Nach dieser Präparation nimmt der Zahnarzt einige Präzisionsabdrücke mit Spezialmassen und bestimmt die ideale Farbe für die Verblendung wichtige Informationen, die dem Zahntechniker als „Vorlage“ für die Anfertigung der Brücke dienen.
Für diese maßgeschneiderte Arbeit benötigt das Verblendbrücke Dentallabor einige Tage – darum wird der Patient in der Zwischenzeit mit einem Provisorium versorgt. Ist die Brücke schließlich fertig, prüft der Zahnarzt beim Anprobetermin den optimalen Sitz bevor der neue Zahnersatz fest einzementiert wird. Es können noch einige unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein – denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Verblendbrücke herstellen.
Je nach Art und Umfang der Brückenversorgung bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgung mit Brücken prozentual – gemäß der Bonusregelung. Verblendungen gehören allerdings nicht generell zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Oberkiefer ist die Verblendung bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier Vertragsleistung.
Verblendungen an den nachfolgenden Zähnen müssen die Patienten selbst bezahlen. Sie erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt.
Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.