auf künstlichen Zahnwurzeln werden Implantatpfosten aufgeschraubt
Röntgenaufnahme zweier Implantate
festsitzender Zahnersatz eingegliedert
Sind mehrere Zähne aufgrund eines Unfalls, fortgeschrittener Zerstörung durch Karies oder Parodontitis zu ersetzen, dann bietet sich für anspruchsvolle Patienten festsitzender Zahnersatz auf Implantaten als Lösung an. Implantate sind eine elegante Möglichkeit, fehlende Zähne medizinisch und kosmetisch perfekt zu ersetzen.
Die Implantate(künstliche Zahnwurzeln) allein sind aber noch kein vollständiger Zahnersatz. Erst zusammen mit dem sichtbaren „Aufsatz“ – der so genannten Suprakonstruktion – werden sie zu voll funktionsfähigen neuen Zähnen. Auf die künstlichen Zahnwurzeln werden Implantatpfosten aufgeschraubt, auf denen der eigentliche Zahnersatz (Suprakonstruktion) dann befestigt wird. Festsitzende Suprakonstruktionen können nach dem Einsetzen nur noch vom Zahnarzt entfernt werden.
Von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne hängt es ab, wieviele Implantate eingepflanzt werden. Da die künstlichen Zahnwurzeln fest im Kiefer verankert werden sorgen sie für hohe Stabilität. Von Vorteil ist auch der optimale Tragekomfort. Zusammen mit derder richtigen Suprakonstruktion integriert sich der festsitzende Zahnersatz optisch und funktionell nahtlos in das eigene Gebiss. Es gibt vielfältige Ausführungen von Suprakonstruktionen. Die jeweils in Frage kommende Form hängt nicht nur von der Lage der zu ersetzenden Zähne sondern auch von den ästhetischen Ansprüchen des Patienten ab.
Bevor der Zahnarzt Implantate setzen kann muß er mehrere grundlegende Untersuchungen vornehmen und den Patienten nach seinem Gesundheitszustand befragen. Eine Implantation ist eine Operation, für die alle Schritte sorgfältig vorbereitet und geprüft werden müssen.
Die Behandlungsdauer beträgt einige Monate. Etappenweise führt der Zahnarzt die notwendigen Vorbehandlungen durch, bevor die Implantate eingesetzt werden können. Anschließend müssen sie drei bis sechs Monate einheilen damit später der festsitzende Zahnersatz eingegliedert werden kann. In der Zwischenzeit wird der Patient mit einem Provisorium versorgt.
Von der künstlichen Zahnwurzel bis zum eigentlichen Zahnersatz ist eine Implantatversorgung eine reine Privatleistung. Nur in seltenen Ausnahmefällen geben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zuschuss. Bei privaten Krankenversicherungen ist dagegen je nach Tarif eine Kostenerstattung möglich.