künstliche Zahnwurzeln dienen der Befestigung
Metallstege als großflächiges Halteelement
Für einen zahnlosen Kiefer gab es früher nur eine Lösung: die Totalprothese. Diese Versorgung hat jedoch den Nachteil, keinen optimalen Halt bieten zu können oder schmerzende Druckstellen zu erzeugen. Dagegen sind Implantate für Patienten, die keine eigenen Zähne mehr besitzen komfortabler und angenehmer.
Künstliche Zahnwurzeln sind hier eine Möglichkeit, fehlende Zähne zu ersetzen. Implantate werden im Kiefer fest verankert und bilden zusammen mit dem sichtbaren „Aufsatz“ (Suprakonstruktion) den eigentlichen Zahnersatz. Die künstlichen Zahnwurzeln dienen dabei der Befestigung und Stabilisierung der Suprakonstruktion bei zahnlosen Patienten ist das eine abnehmbare Prothese.In der Regel reichen bereits wenige Implantate aus, einer Prothese in einem unbezahnten Kiefer wieder mehr Halt zu geben.
Implantatpatienten müssen sich auf eine längere Behandlungszeit einstellen. Der Einheilungsprozess der künstlichen Zahnwurzeln dauert im Unterkiefer etwa drei Monate. Implantationen im Oberkiefer sind bei zahnlosen Patienten aus anatomischen Gründen schwieriger und es müssen meist mehr Implantate zur Verankerung der Prothese gesetzt werden. Aufgrund der Knochenbeschaffenheit dauert die Einheilphase länger. Wenn die Implantate dann vollständig eingeheilt sind, kann schließlich der abnehmbare Zahnersatz eingegliedert werden. Der Patient wird in der Zwischenzeit mit einem Provisorium versorgt.
Beim Fehlen sämtlicher Zähne und wenn außerdem nur wenige Implantate eingesetzt werden können, kann die Prothese über verschiedene Verankerungssysteme fest auf den Implantaten verankert werden. Hierbei werden die einzelnen Implantatkronen über Metallstege verbunden und bilden dadurch ein großflächiges Halteelement, in das die Prothese sicher eingreift.
Bei der Stegversorgung gibt es unterschiedliche Ausführungen. Die Mundhygiene ist bei Stegkonstruktionen wie bei allen Implantaten- besonders wichtig. Die Pflegeanweisungen des Zahnarztes müssen unbedingt angewendet werden.
Von der künstlichen Zahnwurzel bis zum eigentlichen Zahnersatz ist eine Implantatversorgung eine reine Privatleistung. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zuschuss zu den Kosten der Prothese (Suprakonstruktion).Bei privaten Krankenversicherungen ist dagegen je nach Tarif eine Kostenerstattung möglich.