Home-Bleaching
Gegen das Nachdunkeln von Zähnen kann der Patient auch selbst etwas tun. Mit chemischen Bleichmitteln, die er mittels einer individuell angefertigten Kunststoffschiene zu Hause auf die Zahnoberfläche aufträgt, lassen sich ein oder mehrere Zähne aufhellen und um einige Nuancen weißer machen. Dieses so genannte Home-Bleaching sollte allerdings grundsätzlich unter der Regie eines Zahnarztes erfolgen!
Beim Home-Bleaching erhält der Patient vom Zahnarzt eine individuell angefertigte Kunststoffschiene, die er mit nach Hause nimmt, um dort das Bleichmittel einwirken zu lassen. Dabei gibt es zwei verschiedene Schienenarten: Die einen werden über Nacht getragen, die anderen setzt der Patient tagsüber für zwei Stunden ein. Beide Kunststoffschienen werden nach Abdrücken vom Gebiss im Dental-Labor exakt den Zahnreihen und dem Zahnfleischrand angepasst. Wichtig ist dies, um Zähne und Zahnfleisch so gut wie möglich zu schützen. Denn obwohl die heutigen Bleichmittel äußerst schonend sind, sollten sie vorsichtig dosiert und sehr gezielt angewendet werden.
Wenn der Zahnarzt die ursprüngliche Zahnfarbe bestimmt und die Passform der Bleichschiene noch einmal kontrolliert hat, gibt er dem Patienten Schiene und Bleichmittel mit nach Hause. Der Patient kann dann entweder vor dem Schlafengehen oder tagsüber das Bleichmittel in die Schiene füllen und die Schiene auf die Zähne setzen. Da das Bleichmittel eine gelartige Substanz ist, kann dabei in der Regel nichts daneben laufen. Nach dem Tragen der Kunststoffschienen muss der Patient Schiene und Zähne sorgfältig reinigen.
Wie viele Stunden die Schienen mindestens getragen werden sollten, hängt ganz vom Bleichmittel ab – der Zahnarzt gibt seinem Patienten dazu die entsprechenden Hinweise.
Bei empfindlichem oder entzündetem Zahnfleisch können beim Home-Bleaching manchmal allergische Reaktionen auftreten. Bemerkbar machen sie sich durch ein stärker werdendes Kribbeln, Rötungen oder Schwellungen. Verspürt ein Patient solche Symptome, sollten die Schienen sofort entnommen und der Mund gründlich gespült werden.
Ob oder wie häufig das Home-Bleaching wiederholt werden kann, um den gewünschten Effekt zu erreichen, hängt auch vom Bleichmittel ab. Nach der Behandlung prüft der Zahnarzt inwieweit die Aufhellung erzielt wurde, indem er die notierte Ausgangszahnfarbe mit der Zahnfarbe nach dem Bleichen vergleicht.
Wenn der Bleicheffekt nach dem ersten Bleaching noch nicht so ist, wie der Patient es sich vorstellt, ist eine Wiederholung gegebenenfalls möglich. Wichtig ist jedoch, eine Zeit lang zu warten, bevor die Behandlung in Absprache mit dem Zahnarzt wiederholt wird.
Die Empfehlungen des Zahnarztes sollten auf jeden Fall eingehalten werden, da Zähne und Zahnfleisch sonst zu stark angegriffen werden könnten.
Bedingung für das Bleichen von Zähnen ist, dass die Zähne gut erhalten sind und keine oder nur kleine Füllungen haben, denn Füllungen lassen sich grundsätzlich nicht bleichen. Wichtig darüber hinaus: Die Zähne dürfen nicht zu sensibel auf Kaltes oder Heißes reagieren. Und schließlich sollten keine tiefen Schmelzsprünge im Zahnschmelz vorhanden sein, in denen sich schon Farbstoffe abgesetzt haben.
Patienten, die unter einer Allergie gegen Bleichmittel leiden, sollten übrigens grundsätzlich vom Bleaching absehen!
Wichtige Hinweise:
– | Die Zähne sehen direkt nach dem Bleichen manchmal kreidig aus. Das gibt sich schnell mit der Anwendung von Fluoridzahnpasten oder -konzentraten. |
– | In wenigen Fällen kann in den ersten Tagen eine vorübergehende Empfindlichkeit auf Temperatur (heiß und kalt) auftreten. Bei anhaltender Sensibilität sollte der Zahnarzt umgehend aufgesucht werden. |
– | Keine Selbstaufheller aus Drogerien verwenden, da die dazugehörigen Schienen meist nicht optimal passen. Das Bleichmittel könnte auslaufen und Zahnfleischverletzungen auslösen. |
– | Nur Schienen und Bleichmittel verwenden, die der Zahnarzt angefertigt bzw. mitgegeben hat. Bleichmittel aus Drogeriemärkten können ernste Schäden hervorrufen. |
Das Home-Bleaching ist eine rein kosmetische Korrektur und darum eine Privatleistung.